Betreuungsgericht Entscheidungen – Rechtskraft

Entscheidungen des Betreuungsgerichts erwachsen nicht in Rechtskraft. Dies bedeutet, dass Sie, anders als in einem normalen Zivilprozess, nicht mehr weiter gegen ein einmal entschiedenes Urteil in dem Fall vorgehen können.

Wenn Ihnen ein neuer Sachverhalt oder eine veränderte Situation wichtig erscheint, welche zur Änderung der Betreuungsentscheidung führen könnte, haben Sie in Betreuungsfällen die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen des Gerichts einen neuen Antrag zu stellen. Sollten Sie in einem anderen Verfahren vergessen haben, als Verfahrensbeteiligter hinzugezogen zu werden, sollten Sie diesen Antrag auch stellen. Im Rahmen des neuen Antrags sollten Sie sich dann von einem Rechtsexperten beraten lassen, welchen Antrag und welchen Inhalt die Antragsschrift umfassen sollte.

Prof. Dr. Volker Thieler

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