Bundesratszustimmung

Der Bundesratz hat in seiner Plenarsitzung am 26.03.2021 dem neuen Gesetz zugestimmt.
Dies bedeutet aber nicht, dass das Gesetz sofort in Kraft tritt, sondern erst am 01.01.2023.
Der Unterzeichner hat Bedenken, dass die Bevölkerung dieses Gesetz überhaupt verstehen
wird. Der Zeitpunkt ist schon mehr als unglücklich, da die Bevölkerung mehr mit der
Pandemie als sich mit dem neuen Betreuungsgesetz befassen wird.

Prof. Dr. Volker Thieler

Dieser Beitrag wurde unter Bundesratszustimmung, Das neue Betreuungsgesetz ab dem 1. März 2023 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar