Das neue Betreuungsrecht
Gesetzestext mit amtlicher Begründung der Bundesregierung
Allgemeine Ausführungen von Prof. Dr. Volker Thieler:
Der Gesetzgeber hat beschlossen, das Betreuungsrecht in einem Guss neu zu Fassen. Die
bisherigen zahlreichen Bestimmungen, die in den verschiedenen Gesetzen zum
Betreuungsrecht zu finden waren, sind nunmehr in einem Gesetzestext für das
Betreuungsrecht enthalten. Die Durchsicht und die Befassung mit dem neuen Gesetzestext,
insbesondere auch die Prüfung der Vorschläge und der Gesetzesmaterialien zeigt, dass dieses
Gesetz sehr kompliziert ist. Die Sprache ist sehr kompliziert. Das Gesetz sollte an sich auch
von dem normalen Bürger verstanden werden können. Der Unterzeichner ist der Ansicht, dass
man das Gesetz in vielen Bereichen einfacher hätte fassen können. Damit überhaupt ein
Zugang zu dem Gesetzestext und zu dem was der Gesetzgeber wirklich wollt möglich ist,
haben wir uns erlaubt, die einzelnen Gesetzestexte abzudrucken. Die amtlichen
Begründungen haben wir uns erlaubt, so aufzuteilen, dass sie zu den einzelnen Gesetzestexten
dazugestellt werden. Den Personen, die sich mit dem Betreuungsrecht befassen, wird dadurch
die langwierige Suche in den amtlichen Begründungen erspart.
Prof. Dr. Volker Thieler