Betreuungsorganisationsgesetz

Zu dem Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige
(Betreuungsgesetz) wurde nunmehr ein Betreuungsbehördengesetz BtBG geschaffen. In
diesem werden künftig die Zuständigkeit und die Aufgaben der Betreuungsbehörde geregelt.
Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) in dem die Zuständigkeit der Aufgaben der
Betreuungsbehörden geregelt sind, wurde durch das neue Behördenorganisationsgesetz
ersetzt. In dem neuen Betreuungsgesetz sind Bestimmungen zu finden, die die Rechtsstellung
und Aufgaben der Betreuungsbehörden, der Betreuungsvereine und der rechtlichen Betreuer
und der im Betreuungsrecht tätigen Personen gestaltet. Es handelt sich um Bestimmungen, die
in strukturellem nicht dem Zivilrecht zugehörig sind. Das Gesetz war auch deswegen wichtig,
um Probleme in der Vergangenheit in den berufsspezifischen Datenschutzregelungen für
Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Betreuer zu regeln. Aus diesem Grund wurden
in diesem neuen Betreuungsorganisationsgesetz bereichsspezifische Datenschutzregelungen
für Betroffene neu eingeführt.

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