Betreuungsgesetz 2023
Eine Informationsseite der Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwalts mbH
Betreuungsgesetz 2023
Zum Inhalt springen
  • Startseite
  • Das neue Betreuungsgesetz ab März 2023 -Tipps und Hinweise von A-Z“
  • Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzen
    • Allgemein
    • Auskunft gegenüber Angehörigen
    • Bankgeschäfte
    • berufliche Betreuer
    • Betreuer – Registrierungsvoraussetzung
    • Betreueranzahl
    • Betreuerpflichten
    • Betreuung Allgemein
    • Betreuungsbehörde
    • Betreuungsgesetz
    • Betreuungsorganisationsgesetz
    • Betreuungsrecht allgemein
    • Betreuungsverfügung
    • Bundesratszustimmung
    • Ehegattenvertretung
    • Ehrenamtliche Betreuer
    • Eignung des Betreuers
    • Einwilligungsvorbehalt
    • Gesetzestext mit amtlicher Begründung der Bundesregierung
    • Haftung des Betreuers
    • Kontrollmöglichkeit
    • Mitteilungs- und Nachweispflicht gegenüber der Betreuungsbehörde
    • Mitteilungs- und Nachweispflichten
    • Neues Betreuungsgesetz – Wird sich etwas ändern?
    • Patientenverfügung
    • Probleme des Betreuungsgesetzes
    • Probleme des Gesetzgebers
    • Unterstützungsmöglichkeiten
    • Vertretungsmacht des Betreuers
    • Vorsorge
    • Vorsorgevollmachtsregister
    • Widerruf der Zulassung als Betreuer
    • Wohnsitzwechsel
    • wunsch
    • Wünsche des Betreuten
  • Derzeitige Fassung des im Bundestag beschlossenen Betreuungsgesetzes
  • KONTAKT
← Schlussrechnung – Aufhebung der Betreuung
Schlussrechnung – Beurkundung eines Anerkenntnisses ist weggefallen →

Schlussrechnung -Tod des Betreuten (Vorsicht Frist!)

Publiziert am 11. Mai 2021 von Prof.Dr.Volker Thieler

Siehe § 1873 Absatz 3

Dieser Beitrag wurde unter Das neue Betreuungsgesetz ab dem 1. März 2023, Schlussrechnung, Schlussrechnung -Tod des Betreuten veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
← Schlussrechnung – Aufhebung der Betreuung
Schlussrechnung – Beurkundung eines Anerkenntnisses ist weggefallen →

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

  • Impressum

    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
Betreuungsgesetz 2023
Mit Stolz präsentiert von WordPress.