Auskunftspflicht

Seit 01.01.2023 sind die Betreuer auch verpflichtet, Angehörigen oder engen Freunden
Auskunft oder Informationen über den Betreuten zu erteilen. Wenn die Information aus nicht
nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wird, empfiehlt sich, an das Betreuungsgericht zu
schreiben und den Vorfall mitzuteilen. Notfalls sogar Anregung zu stellen, den Betreuer
auszuwechseln. Es besteht auch die Möglichkeit für nahe Angehörige und Verwandte, sich an
dem Verfahren beteiligen zu lassen. Die Angehörigen oder nahen Verwandten, die als enge
Vertraute im Sinne des Betreuten verfügen, werden dann in die Verfahren mit einbezogen. Sie
erhalten Terminsladungen, Informationen und können auch Akteneinsicht, aufgrund ihrer
Beteiligung am Verfahren, beantragen.

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