Betreuer – Wohnsitzwechsel

Der Betreuer muss seinen Sitz- oder Wohnsitzwechsel bei der Betreuungsbehörde sofortanmelden. Dies ist deswegen wichtig, da in der Vergangenheit Fälle bekannt geworden sind,bei denen Betreuer mehrere Wohnsitze hatten ohne dass dies der Behörde bekannt war und der Betreuer dadurch eine höhere Anzahl von Betreuungsfällen erreichen konnte.

Dieser Beitrag wurde unter Das neue Betreuungsgesetz ab dem 1. März 2023, Wohnsitzwechsel veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar