Das Betreuungsrecht führt zur Enteignung der Betreuten und auch dritter Personen, die
Eigentum an Gegenständen in den Wohnungen oder Häusern haben. Sobald der
Betreuungsbeschluss den Betreuern erlaubt die Wohnung aufzulösen, ist der Betreuer
gesetzlich sogar verpflichtet – falls der Betreute dies selbst nicht veranlassen kann – den
Inhalt der Wohnung zu entsorgen.
Prof. Dr. Volker Thieler führt
aufgrund der zahlreichen Fälle, die ihm geschildert worden sind,
folgendes aus:
Die Betreuten erhalten meistens keine Information darüber – nach den zugegangenen
Informationen des Forschungsinstituts– was mit dem Inhalt geschieht. Oftmals sind sie gar
nicht interessiert oder wissen gar nicht was mit dem Inhalt geschieht. Die Betreuer übergeben
den Inhalt meist an Entsorgungsfirmen oder verkaufen werthaltige Gegenstände nach
entsprechender Genehmigung des Gerichts.
Es taucht aber die Frage auf, mit welchem Recht der Gesetzgeber (an dieser Handhabung
sind nicht die Betreuer schuld) den Betreuern auferlegt, diese Gegenstände zu entsorgen.
Hierin liegt die gesetzliche Eigentumsvernichtung des Betreutenvermögens!
Noch schlimmer sind die Fälle, die dem Forschungsinstitut zum Betreuungsrecht geschildert
wurden. Es gibt unzählige Fälle, bei Kindern ihr Spielzeug, ihren alten Teddybären,
Familienbilder oder andere Gegenstände aus der Wohnung des Betreuten haben wollten. Dies
muss der Betreuer ablehnen, weil er nach dem Betreuungsrecht keine Schenkungen machen
kann, außer es handelt sich vielleicht um alte Löffel o. ä. von wertlosem Wert oder er hat eine
entsprechende zusätzliche Genehmigung seitens des Gerichts.
Der Gesetzgeber erlaubt aber auch nicht – ebenfalls ein Fall, der uns geschildert wurde-, dass
die Gegenstände gelagert werden, weil eine entsprechende gesetzliche Vorschrift über die
Finanzierung dieser Lagerung nicht existiert. Die ganze Bestimmung krankt schon darin, dass
es auch für Betreuer natürlich fast unmöglich ist zu erfahren, ob Gegenstände auch wirklich
dem Betreuten gehören.
Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Plus-Minus-Sendung vom 21.04.2021, 21:30
Uhr im ARD hin, die dieses Thema beinhalte.
Eigentum der Betreuten
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