Betreuteninteressen im neuen Betreuungsgesetz


Man kann sich fragen, ob im neuen Betreuungsgesetz wirklich die Interessen des Betreuten
vollumfänglich beachtet wurden. Der Unterzeichner hat sämtliche Stellungnahmen, die
seitens der Bundesregierung zu dem Betreuungsgesetz veröffentlicht wurden, durchgelesen.
Diese Stellungnahmen beinhalten größtenteils die Interessen der entsprechen
Interessengruppen. Leider sind die Betreuten selbst nicht zu Wort gekommen. Es wäre gut
gewesen, wenn man eine entsprechende Umfrage bei den Betreuten gestartet hätte, bevor ein
derartiges Gesetz geschaffen wird. Wesentliche Probleme der Betreuten sind nicht
berücksichtigt worden, wie die Eigentumslage bei den Betreuten. Das Eigentum wird meist
einer Entsorgungsfirma übergeben oder verkauft. Die Betreuten werden oft nicht gefragt, was
damit geschehen soll. Das Eigentum darf der Betreuer den Angehörigen nicht schenken, weil
es ein Schenkungsverbot gibt. Die Angehörigen werden auch nicht gefragt, wenn Häuser oder
Immobilien generell verkauft werden. Häuser, die seit Jahrzehnten im Eigentum der Familie
standen, werden oftmals zu Preisen verkauft, für die die Angehörigen es auch bezahlt hätten.
Die Geheimnistuerei um die Verkäufe hätte in einer ordentlichen gesetzlichen Regelung,
nämlich Vorkaufsrechte für Angehörigen, geregelt werden können
Warum wurde nicht geregelt, was mit dem Eigentum geschehen darf?
Meist erhalten die Betreuten auch keine Post mehr, weil im Betreuungsbeschluss angeordnet
wurde, dass der Betreuer diese bekommt. Die Betreuten bekommen oft nicht ihre
Kontoauszüge oder wichtige Mitteilungen. Manche Betreuer isolieren die Betreuten durch die
Enthaltung der Post. Das Grundrecht auf Post wird sehr oft verletzt.

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