Betreuer – Heimbesuch

Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 16.05.2022 (AZ 301 T 114/22) hierzu entschieden,
dass auch demente Betroffene mindestens vierteljährlich einmal persönlich von dem Betreuer
besucht werden müssen.

Dieser Beitrag wurde unter Betreuer – Heimbesuch veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar