Neues Betreuungsgesetz – Selbstbestimmungsrecht wurde verstärkt

Seit Jahren wird der Vorwurf gemacht, dass in Deutschland das Betreuungsgesetz gegen die
UN-Kommission der Menschenrechte verstößt, weil die Selbstbestimmung betreuter
Menschen nicht genügend geschützt und gesichert wurde. Der Schwerpunkt der Betreuung
liegt nicht in der Vertretung, sondern in der Unterstützung der Betreuten, in Ausübung ihrer
Rechts- und Handlungsfähigkeit. Wir haben zum
Thema Betreuungsrecht hat festgestellt, dass die Betreuer oder Betreuerinnen noch viel zu oft
von ihrem Vertretungsbefugnis gebrauch machen. Sie versuchen in vielen Fällen nicht die
Betreuten dazu zu befähigen und darin zu unterstützen, ihre rechtlichen Angelegenheiten,
auch Dritten gegenüber, selbst, durch eigenes Handeln und eigene Willenserklärung,
umzusetzen. Im bisherigen Betreuungsgesetz war die Voraussetzung für eine Betreuung, die
im Sinne der Grundrechte der Betreuten erfolgt, nicht so abgesichert, dass das Gebot der
größtmöglichen Selbstbestimmung verwirklicht wurde.

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