Ich habe mich bemüht aus den amtlichen Verlautbarungen der Bundesregierung zu dem neuen Gesetz, teilweise auch aufgrund von eigenen Fällen, die ich seit Jahrzehnten erlebt habe, den Text als Ratgeber für Betreute und Angehörige zu erstellen. Für einen Laien ist das Gesetz sehr schwer verständlich. Gerade ältere Menschen, die nicht mehr so wie in jungen Jahren handeln können , haben Schwierigkeiten das Gesetz zu verstehen. Das neue Gesetz bringt sicherlich erhebliche Vorteile für den Betreuten, weil es künftig in dessen Wünsche in erster Linie voran stellt . Die Besprechungspflicht, die Besuchspflicht, die Pflicht mit Angehörigen zu sprechen sind gerade der Hauptteil der Beschwerden, die uns neben den Besuchverboten in den letzten Jahren beschäftigen. Hierzu gibt es nun neue gesetzliche Regelungen. Hinzu kommen noch klare Rechtsverletzungen bei Räumungen von Wohnungen und verschwundenen Inventar. Der Unterzeichner leitet das Forschungsinstitut Betreuungsrecht und ist für Informationen über Missstände in diesem Bereich dankbar.
Rechtsanwalt Prof Dr Thieler.

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