Ehegattenvertretungsrecht – Vorsorgevollmachtregister

Seit 2005 gibt es in Deutschland ein sogenanntes Register für Vorsorgevollmachten, das bei
der Bundesnotarkammer geführt wird. Es hat nichts damit zu tun, ob eine Vollmacht bei
einem Notar oder bei einem in der Praxis erfahrenen Anwalt erstellt wurde. Die näheren
Einzelheiten ergeben sich aus der Verordnung über das zentrale Vorsorgeregister, wie sie
unten dargestellt wird.
Nach dem neuen Gesetz für Ehegatten dürfen nunmehr erstmalig auch Ärzte in das Register
einsehen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, die die Ehegattenvertretung ausschließt oder ob
ein Ausschluss der Ehegattenvertretung direkt dort vermerkt ist.

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