Nicht geregelt wurden die großen Probleme, die im Betreuungsrecht nach wie vor bestehen.
Die Ausbildung der Betreuer ist nach wie vor unzureichend. Es wurde leider kein
Ausbildungsprofil für Betreuer geschaffen.
Die Anzahl der Betreuungsfälle sollte nach oben festgelegt werden oder abhängig von der
Organisation des Betreuerbetriebes sein,
Die einmal widerrufene Vollmacht lebt nicht mehr auf, auch wenn die Gerichtsentscheidung
falsch war. Auch dieser Mangel wurde nicht behoben.
Nach wie vor fehlt eine neutrale Betreuungsstelle, die sich um die Beschwerden der Betreuten
kümmert. Die Gerichte sind völlig überlastet und können einen Großteil der Beschwerden
kaum bewältigen. Eine neutrale Beschwerdestelle, die weder mit dem Gericht noch mit den
Betreuern zusammenhängt, wäre nötig (Art Ombudsmann) und würde viel Ärger
raumnehmen.
Betreuteninformation – Die Informationspflicht der Betreuer gegenüber Angehörigen und
Betreuten ist zwar verbessert worden, allerdings hätte man regeln müssen, dass auch die
Betreuten Abschriften der Schriftstücke und der Post bekommen. Viele Unregelmäßigkeiten
in Betreuungsbereichen hätten dann verhindert werden können.
Prof. Dr. Thieler
In dem folgenden Satz :
„Betreuteninformation – Die Informationspflicht der Betreuten gegenüber Angehörigen und Betreuten ist zwar verbessert worden …“
– kopiert aus dem Gesamttext „Kritik an der gesetzlichen Regelung“ ist das erste Wort „Betreuten“ doch sicherlich falsch – und sollte „Betreuenden“ lauten – oder ???
Guten Tag,
hier ist richtig: Es muss nicht heißen „Informationspflicht der Betreuten“ sondern „der Betreuer“.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Volker Thieler