Betreuungsverfügung – Inhalt

Eine Betreuungsverfügung ist eine Erklärung, in der Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr
handeln können, eine Person beauftragen, für Sie die rechtliche Vertretung zu übernehmen. Es
gilt praktisch die gleiche Rechtslage, wie bei der Vorsorgevollmacht, durch die Sie auch eine
Person beauftragen können, rechtliche Handlungen für Sie vorzunehmen, falls Sie nicht mehr
handeln können. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht können Sie aber in der
Betreuungsverfügung auch eine bestimmte Person ausschließen, wenn Sie diese Person als
Betreuer nicht haben wollen.

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