Eigentumsvernichtung

Beim Umzug von alten Menschen, die unter Betreuung stehen, wird oft ihr Eigentum
oder alte Familienbilder, alte Fotos in den meisten Fällen durch Betreuer vernichtet. Es
geschieht auch mit Gegenständen, die oftmals Kinder der alten Menschen in den
Wohnungen oder Häuser der alten Menschen gelassen haben. Die Erinnerung an die
Kindheit wird vernichtet. Die Betreuer sind hierzu sogar verpflichtet!
Eine skandalöse Rechtssituation in Deutschland, die auch durch das neue
Betreuungsgesetz, das ab 01.01.2023 gelten soll, nicht geändert wurde.

Ein Beispielsfall:

Eine ältere Dame kam in ein Altenheim. Im Rahmen des Umzugs wurde ihre Wohnung durch
den Betreuer aufgelöst. Sie selbst war hierzu nicht in der Lage. Der Betreuer wusste zwar,
dass die ältere Dame einen Sohn hat. Der Sohn wurde aber nicht informiert. Der Betreuer hat
den gesamten Inhalt der Wohnung, alte Fotos, alte Bilder, alte Erinnerungen letztendlich
weggeworfen bzw. eine Firma zum Entsorgen beauftragt. Er befand sich damit auch nach dem
geltenden Betreuungsrecht im Recht!
Das neue Betreuungsgesetz verlangt nicht, dass die Angehörigen in irgendeiner Form befragt
werden, ob sie noch irgendwelche Erinnerungen an ihre Eltern behalten wollen. Der Betreuer
darf sogar diese Gegenstände Angehörigen gar nicht schenken, da der Betreuer einem
Schenkungsverbot unterliegt, dass er Gegenstände der Betreuten verkaufen oder entsorgen
muss. Ein Verschenken an Angehörige ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn es sich um
völlig geringwertige Gegenstände handelt.

Zur rechtlichen Grundlage wird auf folgendes hingewiesen:

Durch die Anordnung der Betreuung verliert der Betreute nicht seine Eigentumsrechte,
sondern bleibt weiterhin Eigentümer der Gegenstände. Mit welchem Recht der Staat dann
dem Betreuer erlaubt und sogar auffordert Gegenstände dann entweder zu verkaufen oder der
Müllabfuhr zu übergeben, ist rechtlich unserer Ansicht nach bisher nicht überlegt worden.

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