Wenn der Ehegatte der Betreuer wird, muss ein Vermögensverzeichnis erstellt werden. Dies
gilt auch, wenn beide in der gemeinsamen Wohnung leben. Hintergrund ist, dass das
Betreuungsgericht prüfen will, ob während der Betreuung irgendwelche
Vermögensgegenstände verschwinden.
Vermögensverzeichnis – Ehegatte
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