In zahlreichen Fällen hatten Betreuer die Häuser und Wohnungen der älteren Menschen ausgeräumt. Dazu sind Betreuer gesetzlich sogar verpflichtet, um die älteren Menschen dann in Altenheimen oder durch anderweitige Betreuung unterbringen zu können.
Das Problem dabei ist aber das Inventar, die persönliche Habe in den Häusern. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die dem Betreuer vorschreibt, das Räumungsgut aufzuheben. In vielen Fällen wird dieses einfach entsorgt, vor allem wenn es wertlos erscheint, oder einer Entsorgungsfirma übergeben. Über den Wert der Dinge darf ebenfalls der Betreuer entscheiden. Hierbei denkt keiner daran, dass es sich auch um Eigentum der Kinder oder Dritter handeln kann. Im Übrigen ist generell fraglich, ob das Betreuungsrecht überhaupt das Recht hergibt, über das Eigentum älterer Menschen zu entscheiden und dies gegebenenfalls sogar zu vernichten.
Auch die Kosten für die Unterbringung der Gegenstände zahlt, wie das Amtsgericht Köln uns vor kurzem mitteile, der Staat nicht, sodass der Betreuer dazu gezwungen ist, diese zu beseitigen. Er darf sie auch nicht an die Angehörigen verschenken. Somit werden Familienbilder, alte Urkunden und Ähnliches einfach entsorgt. Dies ist ein Skandal, der bodenlos ist.
Hiermit rufen wir alle betroffenen Betreuten auf, uns Ihre Erfahrungen zu schildern, da wir der festen Überzeugung sind, dass hier eine ganz erhebliche Rechtsverletzung vorliegt.
Prof. Dr. Volker Thieler
Ich bin der gleichen Meinung wie Prof. Dr. V. Thieler, sowas darf nicht einfach hingenommen werden. Ich bin seit 2007 ehrenamtlich die Betreuerin für meinen Bruder. Für meinen Vater war ich es auch 2006-2015. Ich hebe immer alles auf und frage meinen Bruder was wir mit solchen Dingen (von den Eltern) tun sollen. Es gibt noch viele Dinge von denen man sich nicht wirklich trennen möchte. Es sind so viele Erinnerungen, und es sind die tollsten Geschichten damit verbunden wenn man sich erinnert, man schwelgt dann in Erinnerungen und fühlt sich zeitversetzt. Das tut gut. Mein Bruder hat auch einige Dinge, wo ich denke, das ist doch nur Ramsch, aber für ihn hat es eine andere Bedeutung.
Warum darf der Betreuer das nicht an die Verwandten oder Freunde weitergeben oder evtl. verkaufen wenn es der Betreute sogar noch mitbestimmen kann. Oder ein naher Verwandter es bekommen kann oder oder oder…. Bilder und Urkunden sollten ganz besonders geschützt werden. Es ist Familiengeschichte.