Ein ganz großes Versäumnis im neuen Betreuungsgesetz liegt darin, dass die Schweigepflicht
für Betreuer nicht eingeführt wurde.
Immer wieder wurde dem Unterzeichner bekannt, dass Betreuer in eklatanter Weise die
Schweigepflicht verletzen. Betreute sehen sich als Freiwild der Betreuer an. Daten und Listen
werden an entfernte Verwandte herausgegeben. Gleiches gilt auch für Gutachten. Hier wird in
die Menschenwürde der Betreuten eingegriffen.
Prof. Dr. Volker Thieler