Verschwiegenheitspflicht

Das neue Betreuungsgesetz, dass ab 01.01.2023 für Betreute und Betreuer gilt hat nicht die
Regelung aufgenommen, dass Betreuer einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Gerade
wird uns wieder ein Fall bekannt gemacht, bei dem der Betreuer im ganzen Haus des
Betreuten herumgelaufen ist und erzählte, dass er deswegen eingesetzt wurde, weil der
Betreute verschuldet ist. Dies ist oft katastrophal für die Betreuten. Warum wird hier derartig
in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen eingegriffen, der Hilfe braucht und nicht
Schädigung durch eine Betreuung? Wenn Sie derartige Fälle haben bitten wir Sie uns diese
zuzusenden damit wieder weiter verfolgen können.

Prof. Dr. jur. utr. Volker Thieler
Rechtsanwalt

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