Gem. § 19 des Betreuungsorganisationsgesetz vom 13.07.2022 sind ehrenamtliche Betreuer
natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen.
Ehrenamtliche Betreuer können sogar Personen sein, die familiäre Beziehungen oder
persönliche Bindung zu dem Betroffenen haben, als auch andere Personen.
Prof. Dr. Volker Thieler
Rechtsanwalt