Fehler im neuen Betreuungsgesetz – Kontoinformation

Viele Betreute beschweren sich seit Jahrzehnten, dass sie über ihre Kontostände nicht
Bescheid wissen. Der Gesetzgeber hätte hier eine Informationspflicht dem Betreuer
auferlegen müssen. Bekanntlich bekommen die Betreuer die Post und der Betreute erfährt von
der Post meist nichts, weil manche Betreuer die Post nicht an den Betreuten weiterleiten,
zumal sie ja auch die Post bei sich im Büro ablegen müssen. Aufgrund dieser falschen
Regelung durch den Gesetzgeber erhält der Betreute, ab dem Zeitpunkt der Betreuung, meist
keinerlei Information über sein Vermögen, insbesondere über seine Kontostände. Viele
Straftatbestände der Betreuer, aus den letzten Jahren, wären verhindert worden, wenn hier
eine Informationspflicht geschaffen worden wäre. Leider ist dies vergessen worden.

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