Betreuungsrecht – neu – keiner kennt es?

Das neue Betreuungsgesetz ist für die Betreuten-also meist älteren Menschen-auch für deren Angehörige- in vielen Bereichen eine Verstärkung ihrer Rechte oder besser gesagt :
sie erhalten endlich ihre Menschenrechte zurück ,
Wie beispielsweise:
Die neue Ehegattenvertretung,

Betreuter darf sich Betreuer aussuchen!

Besuchspflicht für Betreuer !

Besprechungspflicht mit Angehörigen oder nahestehenden Personen!

Vorrang Wunsch des Betreuten.

Die Information durch die Bundesregierung zu dem neuen Gesetz, die für die alten Menschen von großer Bedeutung wäre ,ist gleich.

Die Informationen in der Presse über das neue Gesetz sind gleich .

Hat die ältere Generation ein derartiges ?
Verhalten verdient?

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