Betreutenvermögen auf dem Müll

Frau B. wurde von der Betreuerin völlig alleine ihrem Schicksal überlassen. Die Betreuerin war überhaupt
nicht zu erreichen. Die Betreute hatte weder irgendwelche Geldmittel, noch Kleidungsstücke im
Krankenhaus. Auch für die ärztlichen Behandlungsfragen war sie nicht zu erreichen. Als die Schwester
sich vehement um die Betreute kümmerte, wurde ihr Besuchsverbot erteilt und den Ärzten erklärte sie, sie
würden sich strafbar machen, wenn sie der Schwester Auskünfte erteilen. Als die Schwester hörte, dass
auch die Wohnung der Betreuten nunmehr aufgelöst wird und der gesamte Haushalt mit persönlichen
Gegenständen, Dokumenten auf den Müll geschmissen werden sollte, versuchte sie durch Eilantrag beim
Betreuungsgericht die Räumung zu stoppen. Nichts geschah. Eine Reaktion darauf erhielt sie einen Monat
später. Einen Brief eines Rechtspflegers, der am Sterbetag der Betreuten bei der Schwester einging, mit
dem Hinweis, dass ein Einspruch gegen die Art und Weise der Wohnungskündigung und Räumung nicht
gesetzlich vorgesehen ist. Was für ein skandalöser Fall.
Dieser Fall zeigt wieder deutlich, dass Angehörige im Betreuungswesen keine Rechte haben. Das
Familieninventar wird zerstört und vernichtet, weil es kein Anbietungsrecht an Familienangehörige gibt.
Besonders krass ist der Fall deswegen, weil die Anwältin sich um die Betreute nie kümmerte.

Prof. Dr. Volker Thieler

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